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Rom – In einem kürzlich erlassenen Gesetz in Sachen Arbeitsrecht (Ges. Nr. 203/2024), das am 12. Jänner 2025 in Kraft getreten ist, ist unter anderem auch eine Erleichterung für die notariellen Immobilienverträge vorgesehen worden. Bislang hatte man laut der sogenannten „Bersani-Verordnung“ aus dem Jahr 2006 (DL Nr. 223/2006) in der notariellen Urkunde zwingend anzugeben, ob der Vertrag unter Zuhi...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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