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Rom – Mit einer Verordnung des Direktors der Einnahmenagentur wird mit Wirkung 15. Mai 2015 der Zinssatz für die Verzugszinsen bei verspäteter Zahlung von Steuerzahlkarten von 5,15 Prozent auf 4,88 Prozent herabgesetzt. Dieser Zinssatz richtet sich nach den durchschnittlichen Schuldzinsen der Banken laut Erhebung Banca d’Italia für 2014.
Die Zinsen für die fristgerechten Zahlungen aus einer Abfind...
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