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Rom – Die Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter über die einvernehmliche Verminderung des Mietzinses ist nicht zu registrieren. Wird diese freiwillig vorgenommen, um ein sicheres, nachweisbares Datum zu erlangen, ist die Fixgebühr in Höhe von 67 Euro geschuldet. Es handelt sich nämlich nicht um einen neuen Mietvertrag bzw. um eine entsprechende Neuerung (Art. 1230 ZGB) oder um eine Vertragsau...
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