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Rom – Eine Gemeinde erkundigt sich, ob für die Errichtung des neuen Sitzes der Gemeindepolizei der verminderte MwSt-Satz von 10 Prozent angewandt werden kann. Die Finanzverwaltung stellt klar, dass der verminderte Satz nur für die sekundären Urbanisierungsmaßnahmen gilt (Tab. A/III Ziffer 127-quinquies MwStG). Der Sitz der Gemeindepolizei zählt nicht zu solchen Urbanisierungsmaßnahmen, wohl aber w...
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