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Rom – Der Ankauf von Pkws durch Personen mit Behinderung unterliegt dem ermäßigten MwSt-Satz von vier Prozent. Die gilt für Pkws bis zu einem Hubraum von 2.000 cm³ (2.800 cm³ bei Dieselantrieb und bis zu 150 kW bei Elektroantrieb). Kürzlich hat die Einnahmenagentur in einer Auskunft bestätigt, dass es sich diesbezüglich um eine persönliche Begünstigung handelt, die auch bei einem Erwerb des Wagens...
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