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Rom – Die Eilverordnung enthält auch eine Neuregelung für die kurzfristige Vermietung von Wohnungen, die von Privatpersonen außerhalb eines Unternehmens durchgeführt werden (Art. 4 der Verordnung). Als kurzfristig gilt eine Mietdauer von nicht mehr als 30 Tagen; sie kann auch die Bereitstellung von Wäsche, die Reinigung und andere Dienstleistungen betreffen. Die Vermietung kann direkt oder über Ve...
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