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Firmen im Baubereich sind laut Artikel 10 einer Durchführungsverordnung vom 12. Dezember 2000 verpflichtet, dem INAIL grundsätzlich jede neue Baustelle zu melden. Kaum bekannt ist, dass diese Verordnung und damit die Baustellenmeldung bei geringfügigen Arbeiten, welche nicht länger als 15 Tage dauern und für welche der Einsatz von nicht mehr als fünf Arbeitern erforderlich ist, vermieden werden ka...
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