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Rom – In einer kürzlich erteilten Auskunft (Nr. 3 vom 13. Jänner 2020) bestätigt die Einnahmenagentur für Arbeiten zur Beseitigung architektonischer Barrieren den ermäßigten MwSt-Satz von 4 Prozent. Es handelt sich um eine sachliche Ermäßigung, die unabhängig von einer etwaigen Behinderung des Auftraggebers ist. Voraussetzung ist allerdings, dass die Errichtung von barrierefreien Zugängen den gelt...
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