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Rom – Der mit der sogenannten Unterstützungsverordnung (DL Nr. 41/2021) gewährte Verlustbeitrag kann bekanntlich entweder durch direkte Auszahlung auf das im Antrag angeführte Bankkonto oder auch mittels Verrechnung über den Zahlungsvordruck F24 beansprucht werden. Dazu ist letzten Montag mit Erlass der Einnahmenagentur (Nr. 24/E vom 12. April 2021) der erforderliche Zahlungs-Code 6941 festgelegt ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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