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Verlustbeiträge: Eingeschränkte Vorteile

KEIN VERLUSTBEITRAG FÜR UNTERNEHMEN IN SCHWIERIGKEITEN – Für die Zuerkennung der Beihilfen sind die Rahmenbedingungen der EU-Kommission zu beachten. Diese schließen die Unternehmen aus, die sich bereits vor der Krise in Schwierigkeiten befunden haben.

Walter Großmann von Walter Großmann
26. Juni 2020
in Steuern & Recht
Lesezeit: 4 mins read
(Foto: Fabio Mitidieri / Shutterstock.com)

(Foto: Fabio Mitidieri / Shutterstock.com)

Rom – Bürokratie und Überregulierung machen auch vor dem Verlustbeitrag nicht halt. Und dies mit der üblichen Androhung von Verwaltungsstrafen und sogar von strafrechtlichen Folgen, sollten die Zuschüsse widerrechtlich bezogen worden sein. Man hat in diesem Zusammenhang nicht nur die nationalen Bestimmungen, sondern auch die EU-Vorschriften zu beachten, auf welche die internen Vorschriften ausdrüc...

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Ausgabe 25-20, Seite 9

Walter Großmann

Walter Großmann

Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.

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