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Rom – Der Staat muss sparen und macht keine Geschenke. Das jüngste Beispiel: Im Artikel 51 des Dekretes Nr. 917 vom 22. Dezember 1986 sind zwei Bestimmungen enthalten, welche es Arbeitgebern (bisher) ermöglichten, unter bestimmten Umständen an Arbeitnehmer steuerfreie Zuwendungen auszuzahlen. Die erste (recht bekannte) Möglichkeit bestand darin, anlässlich von Feiertagen, Jubiläen u.Ä. allen Arbei...
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