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Rom – Mit Beschluss des EU-Rates vom 25. Juli 2023 wurde Italien ermächtigt, das Split-Payment-Verfahren für weitere drei Jahre bis zum 30. Juni 2026 anzuwenden. Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Union vom 27. Juli 2023 veröffentlicht. Die Ermächtigung gilt rückwirkend seit 1. Juli 2023. Die Verlängerung dieses Verfahrens bzw. die entsprechende Genehmigung wurde vom Finanzministerium bereits mi...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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