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Brüssel/Rom – Die EU-Kommission hat kürzlich den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gegeben, die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens in bestimmten Bereichen, in denen ein hohes Steuerbetrugsrisiko besteht, bis zum 30. Juni 2022 zu verlängern (RL Nr. 2018/1695/EU). Die italienische Regierung hat diese Verlängerung sofort mit der Begleitverordnung zum Haushaltsgesetz (DL Nr. 119/2018) übernommen, d...
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