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Rom – Der Long-Covid wirkt sich auch auf die Verjährung der Steuerperioden aus. Für die Perioden bis einschließlich 2018 gilt nämlich ein Aufschub von 85 Tagen. Daraus folgt, dass mit 31. Dezember 2022 eigentlich keine Steuerperiode verjährt ist, sondern dass dieser Tatbestand erst am 26. März eintritt. Aufgrund der zahlreichen Ausnahmen und der Übergangsbestimmungen ergibt sich ein sehr komplexes...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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