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Rom – Mit der sogenannten Korrekturverordnung, die Mitte Juli von der Regierung als Entwurf vorgelegt und demnächst nach der Begutachtung durch die parlamentarischen Kommissionen in endgültiger Fassung verabschiedet werden soll, werden einige Einschränkungen in Bezug auf die Berichtigung von Buchhaltungsfehlern vorgesehen. Aus diesen Einschränkungen ergibt sich ein bestimmter Handlungsbedarf für d...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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