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Rom – In der Auskunft Nr. 359 vom 20. Mai 2021 revidiert die Einnahmenagentur die bislang vertretene Auffassung in Bezug auf die Vorsteuervergütung bei direkter Registrierung. Es geht im Einzelnen um nicht ansässige Unternehmen mit Registrierung oder Fiskalvertreter in Italien und um die Möglichkeit, das sogenannte Vergütungsverfahren anzuwenden. Es handelt sich dabei um die direkte Erstattung der...
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