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Rom – Bis Samstag, 30. September 2023, haben die in Italien ansässigen MwSt-pflichtigen Unternehmen und Freiberufler, welche im Jahr 2022 in einem anderen EU-Mitgliedstaat ein MwSt-Guthaben aus Lieferungen und Leistungen erwirtschaftet haben und dort keine feste Niederlassung oder direkte Registrierung besitzen, den Vergütungsantrag für die betreffende Vorsteuer einzureichen. Der 30. September ste...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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