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Rom - Der vereinigte Senat des Kassationsgerichts hat in einem Urteil festgestellt, dass die Vergütungen an den Verwaltungsrat nicht mit der Genehmigung des Jahresabschlusses im Nachhinein indirekt genehmigt werden kö;nnen. Es braucht dazu immer einen eigenen Beschluss der Gesellschafterversammlung, der als solcher in der Einladung und in der Tagesordnung angeführt sein muss. Die Verletzung der im...
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