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Rom – Nächsten Dienstag, 31. Juli verfällt die Frist für die elektronische Versendung der Steuererklärung für die Steuersubstituten. Es sind darin unter anderem auch die Vergütungen an Freiberufler zu melden. Bei diesen Vergütungen sind auch jene an die nichtansässigen Freiberufler und freien Mitarbeiter anzugeben, auf die aufgrund der inländischen Bestimmungen (Art. 25 Dpr Nr. 600/1973) eine Quel...
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