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Rom – Seit 2022 sind die Freiberufler bekanntlich von der Wertschöpfungssteuer Irap befreit, soweit sie die Tätigkeit einzeln ausüben. Die Steuerpflicht besteht hingegen weiterhin für die freiberuflichen Einkünfte der Sozietäten. Eine Sozietät zwischen Steuerberatern und Arbeitsrechtsberatern versucht in einer Anfrage den Geltungsbereich dieser Befreiung genauer abzugrenzen, insbesondere in Bezug ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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