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Wir haben darüber bereits mehrfach berichtet: die verpflichtende Angabe in der Steuererklärung von Aufwendungen für Lieferungen und Leistungen, die aus einem Steuerparadies bezogen werden; werden sie nicht angegeben, sind sie grundsätzlich nicht abzugsfähig. Die weiteren Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit bestehen in einem der nachfolgenden Nachweise, die auf Anfrage der Finanzverwaltung vorg...
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