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Rom – Der Zahlungsvordruck F24 kann bekanntlich auch Tage vor der Fälligkeit über die entsprechende Plattform an die Einnahmenagentur übermittelt werden. Bei Verwendung von Guthaben ist allerdings vorher zu prüfen, ob das entsprechende Guthaben zum betreffenden Zeitpunkt auch verfügbar ist. Es handelt sich hier um ein Praxisproblem, das vielfach nicht entsprechend berücksichtigt wird und zu einer ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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