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Bozen/Rom – Seit dem 1. Juni 2013 sind die Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten verpflichtet, eine gesetzlich vorgegebene (standartisierte) betriebliche Risikobewertung vorzunehmen, welche übrigens auch für Betriebe mit 11 bis 50 Beschäftigten angewendet werden kann (die SWZ hat darüber bereits in Nr. 20 vom 17. Mai berichtet). In einer Aussendung zu diesem Thema hat das Arbeitsministerium vor K...
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