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Rom – Die kürzlich veröffentlichte Vereinfachungsverordnung (DL Nr. 73/2022) sieht unter anderem, abgesehen von den Aufschüben für die Eigenerklärung der Staatsbeihilfen, sowie der IMU-Erklärung und der Erklärung für die Aufenthaltsabgabe (die beide für Südtirol nicht relevant sind) auch andere Friständerungen vor. Diese betreffen im Wesentlichen:
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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