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Nach Genehmigung der Jahresabschlüsse steht nun die Hinterlegung derselben beim Handelsregister an. Dies hat in der Regel innerhalb der Frist von 30 Tagen nach der Genehmigung zu erfolgen. Beispiel: Der am 28. April genehmigte Abschluss ist bis zum 28. Mai zu hinterlegen; der am 30. April genehmigte Abschluss dagegen bis zum 30. Mai, wobei die entsprechende Fälligkeit aufgrund des Sonntags auf den...
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