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Bozen – Personen, welche einen befristeten Arbeitsvertrag mit einer Dauer von bis zu sechs Monaten besitzen, ist es erlaubt, weiterhin in den Arbeitslosenlisten eingetragen zu sein. Die Landesstelle des Inps Bozen hat mitgeteilt, dass nunmehr auch in Südtirol diese vom Jobs Act vorgesehene Bestimmung für die Eintragung der Arbeitnehmer in die Arbeitslosenlisten umgesetzt wird. Nach Beendigung des ...
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