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Ein von der Regierung eingebrachter Abänderungsantrag an der Gesetzesverordnung über die Liberalisierungsmaßnahmen (DL Nr. 7 vom 31. Jänner 2007) sieht Erleichterungen für die neue, ab 2007 geltende Quellensteuer vor, die Verwalter von Miteigentumsgebäuden auf Zahlungen für Werkverträge einbehalten müssen. Die monatliche Einzahlung der Quellensteuer über Vordruck F24 ist erst dann notwendig, wenn ...
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