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Bozen – Für die zahlreichen Arbeitnehmer aus den neuen EU-Ländern (vor allem aus der Slowakei, Polen, Tschechien und Ungarn), die in Südtirol insbesondere in der Landwirtschaft und im Gastgewerbe als saisonale Mitarbeiter wertvolle Dienste leisten, ist seit dem 1. Mai die Ausstellung der Arbeitsgenehmigung wesentlich leichter. Die Genehmigung braucht nicht mehr von der Quästur mit dem Sichtvermerk...
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