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Rom – Mit der so genannten Steuerverordnung (Art. 3 DL Nr. 16/2012) ist eine Vereinfachung für Einzelhandelsumsätze gegenüber Touristen aus Drittländern vorgesehen worden. Diese Vereinfachungen, welche die Abschaffung der im Geldwäschegesetz vorgesehenen Schwelle von Bargeldzahlungen ab 1.000 Euro unter strengen Auflagen vorsah, ist allgemein kritisiert worden und im Senat sind Änderungsvorschläge...
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