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Rom - Das MwSt-Paket 2010 hat letztes Jahr wesentliche Neuerungen bei der Bestimmung des Leistungsortes für grenzüberschreitende Dienstleitungen eingeführt. Es wurde dabei zwischen Leistungen zwischen Unternehmen (B2B-Bereich) und Leistungen an Endverbraucher bzw. Nichtunternehmen (B2C-Bereich) unterschieden. Für die Leistungen im B2B-Bereich wurde als Grundregel die Empfängerortsbesteuerung vorge...
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