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Rom – Die vereinfachte GmbH (Art. 2643-bis ZGB) muss auf der Grundlage einer Standardsatzung gegründet werden. Diese Satzung darf laut einer Note des Ministeriums für Wirtschaftsförderung (Abteilung Handelsregister) vom 15. Jänner 2014 nicht geändert und auch nicht ergänzt werden. Nur unter dieser Voraussetzung können die vorgesehenen Erleichterungen beansprucht werden (unter anderem: keine Gebühr...
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