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Rom - Die Finanzverwaltung antwortet auf verschiedene Fragen über die Belege und Kassenzettel, um Ausgaben für Medikamente in der Steuererklärung als Sonderausgaben abziehen zu dürfen. Die Rechnung oder der Kassenbeleg müssen die Art und die Menge der Medikamente sowie die Steuernummer des Patienten enthalten. Die Bezeichnung „Medikament“ oder „Arznei“ kann auch durch die in den Apothekerbestimmun...
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