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Wenn man eine rechtzeitige Antwort auf den Antrag für die Nichtanwendung der Einschränkungen über die untätigen Gesellschaften noch vor der ordentlichen Zahlungsfrist der Einkommensteuern vom 18. Juni erhalten will, muss man den Antrag spätestens bis 20. März einreichen. Bis 18. April ist hingegen der Antrag einzureichen, wenn die Antwort innerhalb der längeren Zahlungsfrist des 18. Juli einlangen...
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