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Bozen - In einer Aussendung erläutert die Handelskammer die Neuerung, die mit 1. Oktober in Kraft treten wird. Demnach sieht das Gesetz 40/2007 ein neues, einfaches Verfahren zur Erleichterung der Unternehmensgründung vor. Der Unternehmensgründer bzw. die Unternehmensgründerin meldet an das Handelsregister in elektronischer Form die Absicht, ein Unternehmen zu eröffnen; über das Nachrichtennetz de...
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