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Rom/Bozen – Vor zwölf Jahren wurde gesetzlich bestimmt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten entscheiden müssen, ob sie ihre jährlich anfallenden Abfertigungsquoten in einen ergänzenden Rentenfonds einzahlen wollen. Geschieht dies nicht, dürfen diese Unternehmen die Mittel aber nicht mehr wie früher einfach in der Bilanz ausweisen und bis zur Auszah...
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