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Rom – Die Finanzverwaltung greift in einem umfangreichen Rundschreiben (Nr. 7/E vom 29. März 2013) wieder die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung auf Veräußerungsgewinne aus Anteilsübertragungen auf (PEX, participation exemption). Als Ergänzung zu den früheren Anleitungen aus dem Jahr 2004 (Rundschr. Nr. 36/E vom 4. August 2004) werden folgende Bereiche bzw. Voraussetzungen vertieft: der Begri...
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