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Rom – Beim Verkauf einer Wohnung durch eine Privatperson außerhalb eines Unternehmens gilt eine Spekulationsfrist von fünf Jahren, außer die Wohnung wurde für mehr als die Hälfte der Besitzdauer als Hauptwohnung verwendet (Art. 67 Abs. 1 (b) EESt). Die Einnahmenagentur bestätigt in einer Auskunft, dass auch im Falle einer Wiedergewinnung mit Erweiterung die Berechnung der Spekulationsfrist für den...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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