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Für die Zinsen aus Schuldverschreibungen ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Abgeltungssteuer von 12,5 Prozent vorgesehen (anstatt 27 Prozent); dazu darf bei der entsprechenden Ausgabe der gewährte Zins nicht mehr als fünf Drittel des Diskont- bzw. Leitzinssatzes ausmachen. Dies gilt auch bei einem variablen Zinssatz, der bei Ausgabe die genannte Schwelle nicht überschreiten darf; ein nachtr...
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