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Durch das Gesetz Nr. 68/1999 ist eine Neuregelung der Pflichtaufnahmen von Behinderten in Betrieben erfolgt. Waren vor diesem Gesetz die Pflichtaufnahmen auf Betriebe mit über 35 Arbeitnehmern beschränkt, so war und ist der Kernpunkt der Reform die Ausdehnung der Pflichtaufnahmen auf Betriebe ab 15 Arbeitnehmern. Die aktuelle Situation ist folgende: eine Pflichtaufnahme für Betriebe, welche von 15...
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