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Rom – Es ist zwar nur ein Urteil erster Instanz der Steuerkommission von Rom, doch es weist interessante Grundsätze auf (Urteil 5918 vom 18. Mai 2022, CTP Rom). Es geht um eine Beanstandung von Investitionen in Forschung und Entwicklung und um die Aberkennung des entsprechenden Steuerabsetzbetrages. Laut Einnahmenagentur besitzt die durchgeführte Investition nicht die nötigen Voraussetzungen der N...
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