Bozen – Knapp ein Jahr, nachdem die Landesregierung Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen ermöglicht hat (siehe damaligen SWZ-Artikel mit den Details), gibt es nun eine Niederlage vor Gericht. Wie unter anderem die Tageszeitung Dolomiten am Dienstag berichtet, hat das Verwaltungsgericht Bozen dem Rekurs eines Bauern aus dem Eisacktal stattgegeben.
Der Landwirt hat sich gegen die Bestimmungen gewehrt, wonach Agrivoltaik nur erlaubt ist, wenn die landwirtschaftliche Fläche nicht mehr als 75 Meter oberhalb von Etsch oder Eisack liegt und eine Neigung von maximal zehn Prozent hat.
Das Verwaltungsgericht ist zum Schluss gekommen, dass diese Einschränkungen willkürlich seien und – wenn schon – auf fundierten wissenschaftlichen Untersuchungen basieren müssten. Das Land habe diese Datengrundlage im Gerichtsverfahren nicht liefern können.
Jetzt muss das Land prüfen, ob es gegen das Urteil vor dem Staatsrat rekurriert und/oder die Agrivoltaik-Regeln und ihre Grundlagen verfeinert.
„Verheerendes Signal für den Landschaftsschutz“
Der Heimatpflegeverband reagiert indes mit „großer Sorge und deutlichem Unverständnis“ auf das Agrivoltaik-Urteil gegen das Land. Es handle sich um ein verheerendes Signal für den Landschaftsschutz. „Und es dient leider auch nicht dem Klimaschutz, sondern setzt vor allem Einzelinteressen durch“, meint Obfrau Claudia Plaikner.
Laut Plaikner fällt mit den beiden geografischen Regeln jene räumliche Eingrenzung, die Photovoltaikanlagen bewusst in die ohnehin intensiv genutzte Talsohle gelenkt hätte: „Mit diesen sehr sinnvollen Rahmenrichtlinien wäre theoretisch auf mehr als 11.000 Hektar Agri-Photovoltaik möglich gewesen – und zwar ausschließlich auf intensiv genutzten Flächen zum Großteil mit Hagelnetzen, die landschaftlich ohnehin bereits stark beeinflusst und weniger einsehbar sind.“
Dabei reichen laut Berechnungen des Landes und des Klimaclubs Südtirol – neben den vielen Dachflächen – rund 1.100 Hektar Agrivoltaik, um die Energiewende in Südtirol zu schaffen, so der Heimatpflegeverband. Das entspreche nur einem Zehntel der möglichen Flächen und etwa zehn Prozent der heute für den Apfelanbau genutzten Fläche.
„Mit dieser Regelung hätten wir das Klima und die Landschaft in Südtirol gleichzeitig schützen können. Genau diese Balance wird durch das Urteil nun zerstört“, erklärt Claudia Plaikner.
Der Heimatpflegeverband befürchtet nun Agrivoltaik in Hanglagen und im alpinen Raum. Deshalb müsse die Landesregierung Standortkriterien auf einer nachvollziehbaren, fachlich-wissenschaftlich dokumentierten Grundlage neu verankern – so, wie es das Gericht ausdrücklich fordert.

















