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Rom – Größere Unternehmen haben bereits mit der Aufstellung des Jahresabschlusses 2024 und den entsprechenden Steuerberechnungen begonnen. Es kann sich in diesem Zusammenhang als nützlich erweisen, die verschiedenen, im letzten Jahr erlassenen Neuerungen in Stichworten wachzurufen. Sie ergeben sich zum einen aus dem Haushaltsgesetz 2024 (Ges. Nr. 213/2023) und der Begleitverordnung sowie aus der E...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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