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Rom – Die zweite Unterstützungsverordnung hat unter anderem eine Neuauflage für den sogenannten Mietbonus für die Monate Jänner – Mai 2021 vorgesehen (Art. 4 DL Nr. 73/2021). Der Geltungsbereich wurde erweitert und betrifft nun Unternehmen und Freiberufler mit Erlösen im Jahr 2019 bis zu 15 Millionen Euro (vorher nur fünf Millionen Euro); der früher notwendige Umsatzrückgang von 50 Prozent wurde f...
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