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Die kommunale Immobiliensteuer ist bekanntlich im Vorhinein zu zahlen; in diesem Sinne stellt die bis 20. Dezember 2004 fällige Zahlung den Saldo für die Steuerperiode 2004 dar. Die Steuererklärung bzw. die Änderungsmeldung ist dann im Nachhinein abzugeben, soweit 2004 Änderungen eingetreten sind: In den meisten Gemeinden bis zum Abgabetermin der Einkommenserklärung Unico (Ende Oktober), in zahlre...
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