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Unterstützungsverordnung: Erhöhte Staatsbeihilfen

ERHÖHUNGEN UND KLARSTELLUNGEN FÜR „BEFRISTETEN RAHMEN“ – Die Beihilfeschwellen für den befristeten Rahmen sind wesentlich erhöht worden. Bis 30. April können die nachgelassenen IRAP-Zahlungen vom Juni/Juli des vergangenen Jahres ohne Verwaltungsstrafen nachgezahlt werden, wenn diese unter Umständen nicht zustehen sollten.

Walter Großmann von Walter Großmann
2. April 2021
in Steuern & Recht
Lesezeit: 4 mins read

Ministerpräsident Mario Draghi (Foto: Alexandros Michailidis | Shutterstock.com)

Rom – Die Unterstützungsverordnung aktualisiert unter anderem die Bestimmungen über die staatlichen Beihilfen (Art. 1 Abs. 13 u. ff. DL Nr. 41/2021). Es werden im Einzelnen die letzten Änderungen der EU-Kommission vom 28. Jänner 2021 über den „Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen angesichts der Covid-19-Pandemie“ umgesetzt. Sie sehen eine Verlängerung der Maßnahmen bis Ende 2021 und die Erh...

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Ausgabe 13-21, Seite 11

Walter Großmann

Walter Großmann

Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.

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