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Rom – Die Unterstützungsverordnung aktualisiert unter anderem die Bestimmungen über die staatlichen Beihilfen (Art. 1 Abs. 13 u. ff. DL Nr. 41/2021). Es werden im Einzelnen die letzten Änderungen der EU-Kommission vom 28. Jänner 2021 über den „Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen angesichts der Covid-19-Pandemie“ umgesetzt. Sie sehen eine Verlängerung der Maßnahmen bis Ende 2021 und die Erh...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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