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Rom - Letztes Jahr konnten die Unternehmen bekanntlich im Jahresabschluss 2008 die Immobilien des Anlagevermögens aufwerten (Art. 15 u.ff. DL Nr. 185/2009; bei einem vom Kalenderjahr abweichenden Geschäftsjahr ist dies in einigen Fällen noch möglich). Das Gesetz sah dabei in Stichworten folgende Möglichkeiten vor:
Aufwertung nur mit handelsrechtlicher Wirkung. Es waren dann die passiven latenten S...
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