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Rom – Mit einer Pressemitteilung vom letzten Freitag, 18. Dezember, klärt die Einnahmenagentur eine offene Frage im Zusammenhang mit den verspätet abgegebenen Steuererklärungen und den zwar abgegebenen, aber innerhalb von 90 Tagen nach der Abgabefrist berichtigten Erklärungen. Es geht dabei insbesondere um die Höhe der Verwaltungsstrafen im Fall von freiwilliger Berichtigung. Die Klarstellung erfo...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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