Bozen – „Greenwashing rückt zunehmend in den Fokus der europäischen Gesetzgebung“, schreibt die Handelskammer Bozen in einer Pressemitteilung. Darunter verstehe man die irreführende Darstellung von Produkten, Dienstleistungen oder Unternehmenspraktiken als umweltfreundlich, obwohl diese Angaben nicht ausreichend belegt sind.
„Solche Praktiken gelten als unlautere Geschäftspraktiken und können sowohl rechtliche als auch imagebezogene Risiken für Unternehmen mit sich bringen“, betont die Handelskammer.
Konkret wurden mit der neuen EU-Richtlinie 2024/825 die Anforderungen an die Umweltkommunikation deutlich verschärft. Ziel ist es, mehr Transparenz zu schaffen und Verbraucher:innen besser vor irreführenden Aussagen zu schützen. Unternehmen sind künftig verpflichtet, ihre Umweltaussagen klar, nachvollziehbar und überprüfbar zu gestalten.
Die Handelskammer Bozen erklärt: „Unternehmen müssen ihre Werbeaussagen sorgfältig prüfen und sicherstellen, dass diese den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Unklare, übertriebene oder nicht belegbare Aussagen über Nachhaltigkeit müssen vermieden werden.“ Gleichzeitig biete die neue Rechtslage Unternehmen die Möglichkeit, sich durch glaubwürdige und transparente Kommunikation positiv im Wettbewerb zu positionieren.
Um die Südtiroler Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Vorgaben zu unterstützen, organisiert die Handelskammer im September kostenlose Weiterbildungsveranstaltungen. Die Live-Webinare finden am 24. September 2026 in deutscher Sprache und am 29. September 2026 in italienischer Sprache statt. Man kann sich bereits jetzt unter www.wifi.bz.it zu den Webinaren anmelden.



















