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Rom – In einem kürzlich vom Kassationsgericht erlassenen Urteil (Nr. 8038 vom 3. April 2013) geht es um erhaltene Rechnungen für Beratungsleistungen, für welche nicht die Erwerbsbesteuerung angewandt worden ist. Im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes wird bestätigt, dass die unterlassene Erwerbsbesteuerung, soweit die entsprechende Vorsteuer in der Substanz auc...
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