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In der Jahreserklärung der Steuersubstituten (Vordr. 770) sind bekanntlich die im Vorjahr ausgezahlten Löhne und Gehälter sowie die anderen Vergütungen zu melden, von denen Quellensteuern einbehalten worden sind (einschließlich Befreiungstatbestände). Die entsprechenden Informationen sind in verschiedenen Abschnitten der Erklärung anzugeben: Es erfolgt dabei eine Überleitung zwischen einerseits de...
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